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Dachpappe ist ein Material, das häufig bei der Abdichtung von Dächern verwendet wird. Im Laufe der Zeit kann Dachpappe jedoch durch Witterungseinflüsse beschädigt werden und muss ausgetauscht werden. Bei der Entsorgung von alter Dachpappe ist Vorsicht geboten, da sie Teer enthalten kann, der als umweltschädlich gilt.
Die Herstellung von gefährlichen künstlichen Mineralfaserabfällen wurde in Deutschland ab 01.06.2000 verboten. Die im Rückbau anfallenden Mineralfaserabfälle gelten als gefährlicher Abfall und bedürfen beim Ausbau sowie bei der Entsorgung einer besonderen Behandlung. Die Vorschriften hierfür sind in der TRGS 521 geregelt. Die Abfälle müssen in speziellen Säcken dicht verschlossen entsorgt werden.
Gerne beraten wir Sie zur ordnungsgemäßen Entsorgung persönlich.
Bis Ende 1989 wurde in Deutschland asbesthaltiger Faserbeton hergestellt. Dieser Baustoff kommt heute noch beim Rückbau von Dachflächen, Fassadenverkleidungen, Deckenplatten, Lüftungskanälen vor. Auch wurde er oft für die Herstellung von Blumenkübel oder Pflanzenschalen verwendet. Die Abfälle gelten als gefährlicher Abfall und bedürfen beim Abbau sowie bei der Entsorgung einer besonderen Behandlung. Die Vorschriften hierfür sind in der TRGS 519 geregelt. Die Abfälle müssen in speziellen Asbest Big-Bags dicht verschlossen entsorgt werden.
Gerne beraten wir Sie zur ordnungsgemäßen Entsorgung persönlich.
Hierbei handelt es sich um kompostierfähige, organische Abfälle, welche bei Gartenarbeiten und der Park- und Landschaftspflege anfallen. Geführt werden diese unter dem abfallrechtlichen Begriff „Garten- und Parkabfälle“. Durch das Recycling entstehen wertvolle Rohstoffe wie Kompost und natürlicher Biomasse-Brennstoff.
Den umgangssprachlichen Begriff „Altpapier“ fassen wir unter „Papier / Pappe / Kartonage“ zusammen. Zu diesem Wertstoff gehören Verpackungen aus Pappe, Wellpappe, Kartonage. Ebenso Illustrierte, Zeitungen, Zeitschriften Broschüren, Büropapier usw.
Unbelasteter Erdaushub ist naturbelassener Boden welcher beim Neubau, Sanierung oder der Gartenarbeiten anfällt. Der Begriff Erdaushub schließt dabei alle verschiedenen Bodenarten ein. Dazu gehört Lehm-, Kies-, Sanderde. Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und der LAGA wird dieser in verschiedene Klassen unterteilt.
Unter Sperrmüll versteht man sperrige Abfälle welche bei Entrümplungen, Haushaltsauflösungen oder einer Erneuerung der Innenausstattung z.B. von Laden- und Geschäftseinrichtungen oder Büro- und Verwaltungsgebäuden entstehen.
Bauschutt ist mineralischer Abfall, welcher aus dem Außen- und Innenbereich stammt. Dieser Abfall entsteht bei Maßnahmen wie zum Beispiel dem Abbruch, Neubau oder der Renovierung von Gebäuden, Dach- und Hofflächen. Die Bezeichnung „mineralischer Abfall“ steht für Stoffe wie Beton, Backsteine, Ziegel, Klinkersteine und Mörtelreste, aber auch Fliesen, Keramik oder Ziegel. Generell ist Bauschutt für das Recycling geeignet. Es entstehen so genannte Recyclingbaustoffe.
Baustellenabfälle sind Abfälle, welche rund um das Bauen, Renovieren, Sanieren und den Abriss von Gebäuden anfallen. Die Bezeichnung dafür lautet umgangssprachlich „Baumischabfall“. In der Regel handelt es sich um dabei um ein Abfallgemisch aus verschiedenen Stoffen. Diese Baumischabfälle oder Baustellenabfälle müssen nach der gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) über eine Vorbehandlungs-/ Sortieranlage entsorgt werden.
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Altholz umfasst alle Materialien, die auf Holz basieren. Das reicht von einer unbehandelten Palette über einen Schrank aus Spanplatten bis hin zu massivem Holz aus einer Dachkonstruktion.
Gemäß der Altholzverordnung wird Altholz in vier Entsorgungskategorien unterteilt: