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Standort Frankfurt am Main / Lager

Gewerbepark Griesheim
65933 Frankfurt am Main

Tel.: 069 / 93 99 17 02
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Standort Offenbach am Main / Postanschrift

Carolina Arnao Zamarra
Schutzbaumstraße 20
63073 Offenbach am Main
USt.IDNr.: DE329332410

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Dachpappe (AVV Nr.)

Dachpappe ist ein Material, das häufig bei der Abdichtung von Dächern verwendet wird. Im Laufe der Zeit kann Dachpappe jedoch durch Witterungseinflüsse beschädigt werden und muss ausgetauscht werden. Bei der Entsorgung von alter Dachpappe ist Vorsicht geboten, da sie Teer enthalten kann, der als umweltschädlich gilt.

  • Dachpappe mit Teer- oder Bitumenanteil (abhängig von der lokalen Entsorgungsvorschrift)
  • Schmutzreste (Staub, Erde, etc.), die sich durch die Witterung angesammelt haben
  • Kleine Nägel oder Klammern, die zur Befestigung der Dachpappe verwendet wurden
  • Leichte Verschmutzungen durch organische Stoffe (Blätter, Moos)
  • Gefährliche Stoffe wie Asbest (in älterer Dachpappe teilweise enthalten, muss separat entsorgt werden)
  • Andere Bauabfälle wie Ziegel, Beton oder Metall
  • Kunststoffe oder Gummi, die nicht Bestandteil der Dachpappe sind
  • Farben, Lacke, Öle oder Chemikalien, die nichts mit der Dachpappe zu tun haben
  • Elektroschrott oder Kabelreste

Mineralfaserabfälle (AVV Nr. )

Die Herstellung von gefährlichen künstlichen Mineralfaserabfällen wurde in Deutschland ab 01.06.2000 verboten. Die im Rückbau anfallenden Mineralfaserabfälle gelten als gefährlicher Abfall und bedürfen beim Ausbau sowie bei der Entsorgung einer besonderen Behandlung. Die Vorschriften hierfür sind in der TRGS 521 geregelt. Die Abfälle müssen in speziellen Säcken dicht verschlossen entsorgt werden.

Gerne beraten wir Sie zur ordnungsgemäßen Entsorgung persönlich.

  • Mineralfaserhaltiges Dämmmaterial
  • Steinwolle
  • Glaswolle
  • Dämmaterialien die sich optisch nicht von mineralfaserhaltigem Material unterscheiden lassen
  • andere Abfälle jeglicher Art

Asbestabfälle (AVV Nr. )

Bis Ende 1989 wurde in Deutschland asbesthaltiger Faserbeton hergestellt. Dieser Baustoff kommt heute noch beim Rückbau von Dachflächen, Fassadenverkleidungen, Deckenplatten, Lüftungskanälen vor. Auch wurde er oft für die Herstellung von Blumenkübel oder Pflanzenschalen verwendet. Die Abfälle gelten als gefährlicher Abfall und bedürfen beim Abbau sowie bei der Entsorgung einer besonderen Behandlung. Die Vorschriften hierfür sind in der TRGS 519 geregelt. Die Abfälle müssen in speziellen Asbest Big-Bags dicht verschlossen entsorgt werden.

Gerne beraten wir Sie zur ordnungsgemäßen Entsorgung persönlich.

  • Asbestzementplatten (z.B.: Wellethernit)
  • Asbestzementschieferplatten
  • Pflanzenkübel aus Asbest
  • Asbestfasaden
  • Sonstige Abfälle

Gartenabfälle / Grünschnitt (AVV Nr. )

Hierbei handelt es sich um kompostierfähige, organische Abfälle, welche bei Gartenarbeiten und der Park- und Landschaftspflege anfallen. Geführt werden diese unter dem abfallrechtlichen Begriff „Garten- und Parkabfälle“. Durch das Recycling entstehen wertvolle Rohstoffe wie Kompost und natürlicher Biomasse-Brennstoff.

  • Äste
  • Laub
  • Rasenschnitt
  • Pflanzen/ Blumen
  • Buschwerk/ Sträucher
  • Unkraut
  • Wurzelstöcke/ Baumstümpfe
  • Baumstämme
  • Erde
  • Heu/ Stroh
  • Althölzer
  • Küchenabfälle/ Speisereste
  • tierische Abfälle
  • Jauche, Kot, Mist
  • Baustellenabfälle
  • Blumentöpfe, Friedhofsabraum

Papier / Pappe (AVV Nr.)

Den umgangssprachlichen Begriff „Altpapier“ fassen wir unter „Papier / Pappe / Kartonage“ zusammen. Zu diesem Wertstoff gehören Verpackungen aus Pappe, Wellpappe, Kartonage. Ebenso Illustrierte, Zeitungen, Zeitschriften Broschüren, Büropapier usw.

  • Pappe
  • Kartonagen
  • Wellpappe
  • Büropapier
  • Zeitschriften
  • Zeitungen
  • Kataloge
  • Broschüren
  • Prospekte
  • Papier, Karten
  • Verpackungen aus Papier
  • Hygienepapier/ Papierhandtücher/ Taschentücher
  • reißfeste/ beschichtete Papiere
  • Silicon Papier
  • Thermopapier
  • TetraPak
  • Tapeten
  • verunreinigtes Papier
  • Ordner
  • Folien
  • keine anderen Störstoffe

Erde / Erdaushub (AVV Nr. )

Unbelasteter Erdaushub ist naturbelassener Boden welcher beim Neubau, Sanierung oder der Gartenarbeiten anfällt. Der Begriff Erdaushub schließt dabei alle verschiedenen Bodenarten ein. Dazu gehört Lehm-, Kies-, Sanderde. Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und der LAGA wird dieser in verschiedene Klassen unterteilt.

 
  • Lehm
  • Sand
  • Mutterboden
  • Tonboden
  • Naturbelassene Steine wie Kies, Schotter, Basalt
  • jegliche Fremdstoffe wie z.B. Baustellenabfälle
  • Bauschutt
  • bituminöser- oder teerhaltiger Asphaltaufbruch
  • Metalle
  • Holz
  • Kunststoffe
  • Schlacken
  • belasteter Boden aus Bereichen von Industriegebäuden/ Werkstätten/ Tankstellen/ Heizöltanks usw.

Gipsabfall / Gipskartonplatten (AVV Nr. )

  • Gipskartonplatten (Rigips)
  • Gipsstein
  • Y-tong
  • Gipsputz ausgehärtet
  • Baustellenabfälle wie Stroh, Tapeten, Holz Papier, allgemein nicht mineralische Stoffe
  • Heraklit
  • flüssiger Gips (muss ausgehärtet sein!)
  • Styropordämmung

Sperrmüll (AVV Nr. )

Unter Sperrmüll versteht man sperrige Abfälle welche bei Entrümplungen, Haushaltsauflösungen oder einer Erneuerung der Innenausstattung z.B. von Laden- und Geschäftseinrichtungen oder Büro- und Verwaltungsgebäuden entstehen.

  • Möbel
  • Schränke
  • Betten
  • Matratzen
  • Teppiche/ Vorleger
  • sonstiger Hausrat (nicht flüssig)
  • Fahrräder
  • Kinderwagen
  • Schrott-/ Metallteile
  •  
  • gefährliche Abfälle wie Farben, Lacke, Lösungsmittel
  • Sonderabfälle
  • Batterien/ Akkus
  • Leuchtmittel (Lampen)
  • Elektro- und Elektronikschrott
  • flüssige Abfälle
  • biologische Abfälle
  • Speisereste
  • Dämmmaterialien
  • Bauschutt
  • künstliche Mineralfaserabfälle
  • Asbest
  • bitumen- und teerhaltige Dachbahnen
  •  

Bauschutt (AVV Nr. )

Bauschutt ist mineralischer Abfall, welcher aus dem Außen- und Innenbereich stammt. Dieser Abfall entsteht bei Maßnahmen wie zum Beispiel dem Abbruch, Neubau oder der Renovierung von Gebäuden, Dach- und Hofflächen. Die Bezeichnung „mineralischer Abfall“ steht für Stoffe wie Beton, Backsteine, Ziegel, Klinkersteine und Mörtelreste, aber auch Fliesen, Keramik oder Ziegel. Generell ist Bauschutt für das Recycling geeignet. Es entstehen so genannte Recyclingbaustoffe.

  • Mauerwerk/ Steine
  • Ziegel
  • Dachziegel und Pfannen
  • Fliesen
  • Keramik
  • Marmor
  • Beton
  • Putz und Mörtel
  • Natursteine/ Kies
  • Pflastersteine
  • Estrich
  •  
  • Baustellenabfälle wie Stroh, Tapeten, Holz Papier, allgemein nicht mineralische Stoffe
  • Gips
  • Gipskartonplatten (Rigips)
  • Gasbeton (Y-tong)
  • Leichtbaustoffe
  • bituminöser- oder teerhaltiger Asphaltaufbruch
  • Erde
  • Heraklit
  • Streckmetall oder andere Putzträger
  • flüssiger Beton/ Gips (muss ausgehärtet sein!)
  • Styropordämmung
  • künstliche Mineralfaserabfälle
  • Steine mit künstlicher Mineralwolle gefüllt
  • Asbest oder asbesthaltige Baustoffe
  • belasteter Bauschutt z.B. von Industriegebäuden/ Werkstätten/ Tankstellen/ Heizöltankräumen usw.
  •  

Baumischabfall (AVV Nr. )

Baustellenabfälle sind Abfälle, welche rund um das Bauen, Renovieren, Sanieren und den Abriss von Gebäuden anfallen. Die Bezeichnung dafür lautet umgangssprachlich „Baumischabfall“. In der Regel handelt es sich um dabei um ein Abfallgemisch aus verschiedenen Stoffen. Diese Baumischabfälle oder Baustellenabfälle müssen nach der gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) über eine Vorbehandlungs-/ Sortieranlage entsorgt werden.

  • Altholz (nicht imprägniert)
  • Geringe Anteile an Bauschutt
  • Verpackungen aus Papier, Folien, Kunststoff
  • Rohre aus Kunststoff
  • Gipsabfälle / Gipskarton/ Verschnitt
  • Fußbodenreste wie Teppich, Laminat, PVC
  • Tapetenreste
  • Metalle / Eisen
  • Glas
  • Restentleerte Gebinde
  • Farb- und Lackeimer (ausgehärtet, auf Wasser-Basis)
  •  
  • Asbesthaltige Baustoffe
  • Lackabfälle / Farbabfälle (lösemittelhaltig oder nicht ausgehärtet)
  • Lösungsmittel / Flüssigkeiten
  • Künstliche Mineralfaser (Glaswolle, Steinwolle)
  • Imprägniertes Holz
  • Styropor-/ Styrodur-Dämmplatten HBCD-haltig
  • Batterien und Elektroschrott jeglicher Art
  • Leuchtmittel
  • Bitumenhaltige Dachpappe
  • teerhaltige Materialien
  •  

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Holz A1-A3

Altholz umfasst alle Materialien, die auf Holz basieren. Das reicht von einer unbehandelten Palette über einen Schrank aus Spanplatten bis hin zu massivem Holz aus einer Dachkonstruktion.

Gemäß der Altholzverordnung wird Altholz in vier Entsorgungskategorien unterteilt:

  • AI: Unbehandeltes, naturbelassenes Holz
  • AII: Verleimtes, beschichtetes oder lackiertes Holz
  • AIII: Halogenorganisch beschichtetes Holz
  • AIV: Imprägniertes, witterungsbeständiges Holz aus Außenbereichen
  • Paletten
  • unbehandelte Hölzer, wie z.B. Kanthölzer aus Vollholz, Paletten
  • Spanplatten unbeschichtet, beschichtet, lackiert
  • MDF-Platten unbeschichtet, beschichtet, lackiert
  • Möbelhölzer
  • Paket (kein Laminat)
  • Türzargen und Blätter
  • Altholz (nicht imprägniert)
  • Hölzer mit Witterungsseite, wie Haustüren, Fenster, Rollläden
  • imprägnierte Hölzer
  • gestrichene Hölzer mit Witterungsseite
  • Palisadenhölzer
  • Jägerzäune
  • Bahnschwellen
  • Holzprofil für den Außenbereich, wie für die Balkone
  • grobe Metallteile
  • Baumstämme / Äste

Holz AIV

  • Hölzer mit Witterungsseite, wie Haustüren, Fenster, Rollläden
  • imprägnierte Hölzer
  • gestrichene Hölzer mit Witterungsseite
  • Palisadenhölzer
  • Jägerzäune
  • Bahnschwellen
  • Holzprofil für den Außenbereich, wie für die Balkone
  • kunststoffummantelte Hölzer
  • grobe Metallteile
  • Baumstämme/ Äste
  • sonstige Baustellenabfälle